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Dokument-ID: 1269580
3.4 Lenker-Rechtsschutz: Deckung für das Fahren fremder Fahrzeuge
Zweck und Abgrenzung
Der Lenker-Rechtsschutz soll Lücken schließen, wenn der Versicherte nicht als Eigentümer/Halter, sondern „nur“ als Lenker unterwegs ist, insbesondere mit fremden oder geliehenen Fahrzeugen.