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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Verkehrs-Rechtsschutz als „Baustein-System“

Der österreichische Verkehrs-Rechtsschutz ist typischerweise in Bausteine gegliedert, die jeweils bestimmte Deckungstatbestände abbilden. Grundlage sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB, zB ARB 1994/2003/2008/2015), ergänzt durch produktspezifische Klauseln der Versicherer. Die Rechtsschutzversicherung ist nach § 158j VersVG als Kostenversicherung konzipiert: Versichert ist nicht der Haftpflichtanspruch, sondern das Risiko, Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten tragen zu müssen.

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