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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Berufsrecht und Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen sind zivilrechtliche Vertragspartner der Versicherten. Berufsrechtlich bleibt der Rechtsanwalt ausschließlich dem Mandanten verpflichtet; die Versicherung ist Dritter. Maßgeblich sind insbesondere:

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