6.1 Einordnung
Begriff und Stellung im System der Rechtsschutzversicherung
Der Vertragsrechtsschutz und der Sachenrechtsschutz sind typische Bausteine des privaten und gewerblichen Rechtsschutzes. Sie dienen der Absicherung von Rechtsstreitigkeiten aus schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen (Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet- und ähnliche Verträge) sowie aus dinglichen Rechten an Sachen (insb Eigentum, Besitz, beschränkte dingliche Rechte). Sie treten als eigene Deckungstatbestände in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) auf oder werden – insbesondere im gewerblichen Bereich – als Sonderpolicen bzw modulare Zusatzbausteine angeboten.