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Dokument-ID: 1269917
1.4 Meldung des Rechtsschutzfalles
Unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt bereits über detaillierte Kenntnisse der Versicherungspolizze und der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen verfügt, ist er grundsätzlich gehalten, den Rechtsschutzfall der Versicherung zu melden.