Neu
Dokument-ID: 1269947
2 Deckungsklage
Anspruchsgrundlage: Feststellungsklage nach § 12 Abs 3 VersVG
Nach § 12 Abs 3 Satz 1 VersVG tritt vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch nicht innerhalb eines Jahres ab Zugang einer ordnungsgemäßen Deckungsablehnung gerichtlich geltend macht. Bei dieser Frist handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (Präklusionsfrist). Der Versicherer ist berechtigt, durch eine einseitige Erklärung eine solche Frist in Gang zu setzen.