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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des anderen

Rechtliche Grundlagen

Für Ehegatten ist die Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des anderen in § 98 ABGB geregelt, für eingetragene Partner in § 11 EPG.

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