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Neu Dokument-ID: 1015727

Alexandra Cervinka | Muster | Textbaustein

4.11 Scheidungsvergleich – Baustein Baustein Gebühren, Kosten

Variante 1:

Die Gerichtsgebühren werden von den Ehegatten je zur Hälfte getragen und halten sie sich diesbezüglich wechselseitig schad- und klaglos.

Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung werden von den Ehegatten jeweils selbst getragen.

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