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Neu Dokument-ID: 1244840

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Umwidmungszuschlag gem Budgetbegleitgesetz 2025

Für die geplante Umwidmungsbesteuerung gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Grund und Boden (Alt-/Neuvermögen)
  2. Rechtskräftige Umwidmung nach dem letzten entgeltlichen Erwerb und nach dem 31.12.2024
  3. Veräußerung des Grund und Bodens ab 01.07.2025 (Verpflichtungsgeschäft)
  4. Positive Einkünfte aus der Veräußerung (kein Verlust aus der Veräußerung)
  5. Keine Befreiung von der Immobilienertragsteuer (insb Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung)

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