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Neu Dokument-ID: 1244808

Brigitta Hülle | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Scheidungsbeschluss

Inhalt des Scheidungsbeschlusses

Der Beschluss auf Scheidung hat zu enthalten: Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Beruf und Wohnort der Ehegatten; den Tag der Eheschließung und die Behörde, vor der die Ehe geschlossen worden ist, samt einem Hinweis auf die diesbezügliche Eintragung im Ehebuch; auf Antrag einer Partei sonstige Angaben, die zur vollständigen Erfassung der Ehescheidung durch ausländische Personenstandsbehörden erforderlich sind (§ 96 Abs 1 AußStrG).

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