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Neu Dokument-ID: 1244772

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.4 Erlöschen des Scheidungsrechts

Gem § 57 Abs 1 EheG erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens darüber hinaus, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt.

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