Neu
Dokument-ID: 1144607
2.1.2 Besonderes zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen (§ 162 Abs 1 ABGB).