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Dokument-ID: 1244839
2.4 Grundstücke des Altvermögens
Altgrundstücke sind jene Grundstücke, welche am 31.03.2012 im Fall einer fiktiven Veräußerung nicht unter § 30 aF fallen würden. Diese müssen also vor 31.03.2002 (bei 10-jähriger Spekulationsfrist) bzw nach 31.03.1997 (bei 15-jähriger Spekulationsfrist im Rahmen der Inanspruchnahme des § 28 Abs 3 EStG) angeschafft worden sein. In dieser Kategorie wird weiter in Grundstücke