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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Formalitäten bei Namensänderung von Ehegatten oder Kindern nach Scheidung

Zuständige Stelle

Bei geschiedenen Ehegattinnen/Ehegatten oder ehemals eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: das Standesamt der letzten Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Partnerschaft, wobei der Antrag jedoch bei jedem Standesamt in Österreich eingebracht werden kann.

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