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Dokument-ID: 1271067
2.3 Formalitäten bei Namensänderung von Ehegatten oder Kindern nach Scheidung
Zuständige Stelle
Bei geschiedenen Ehegattinnen/Ehegatten oder ehemals eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: das Standesamt der letzten Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Partnerschaft, wobei der Antrag jedoch bei jedem Standesamt in Österreich eingebracht werden kann.