2.3 Grundstücke des Neuvermögens
Neugrundstücke sind in § 30 Abs 3 EStG geregelt. Vor der Einführung der Immobilienertragsteuer fielen Grundstücke unter die Spekulationsgewinnbesteuerung gem § 30 EStG aF (10-Jahres-Behaltefrist). Neugrundstücke wären bei einer fiktiven Veräußerung am 31.03.2012 unter § 30 EStG aF gefallen. Neugrundstücke müssen somit grundsätzlich nach 31.03.2002 (bei 10-jähriger Spekulationsfrist) bzw nach 31.03.1997 (bei 15-jähriger Spekulationsfrist im Rahmen der Inanspruchnahme des § 28 Abs 3 EStG) angeschafft worden sein. Unter Neugrundstücke fallen auch jene, welche erst nach 31.03.2012 angeschafft werden.