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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.5 Verschuldensausspruch

Ausspruch des Verschuldens/einer Mitschuld

Wird die Ehe wegen Verschuldens des Beklagten geschieden, so ist dies im Urteil – von Amts wegen – auszusprechen (Verschuldensausspruch, § 60 Abs 1 EheG).

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