1.3 Auslegung und Rechtswirkung von Scheidungsfolgenvergleichen
Inhalt des Scheidungsfolgenvergleichs
Der Scheidungsfolgenvergleich ist eine der Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG. Dieser muss die im Fall gemeinsamer minderjähriger Kinder notwendigen Regelungen über die Betreuung der Kinder oder die Obsorge, die die Ausübung des Rechtes auf persönliche Kontakte und die Unterhaltspflicht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder sowie die unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis der Ehegatten zueinander beinhalten.