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Dokument-ID: 1244828
1.3 Alleinverdienerabsetzbetrag
Allgemeines
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt/in einer Lebensgemeinschaft lebt.