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Dokument-ID: 1271056
4 Behördliches Vorgehen bei Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts gem §§ 51, 52 und 54 NAG (§ 55 Abs 3 NAG)
§ 55 Abs 3 NAG regelt die Vorgehensweise der Behörde bei Überprüfung des Bestehens des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes aus Gründen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, im Falle der Nichterbringung der Nachweise nach § 53 Abs 2 oder 54 Abs 2 NAG oder wegen fehlender Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht.