1 Beurteilungskriterien
Die Motive, keine Ehe einzugehen, sondern in einer (bloßen) Lebensgemeinschaft zu leben, sind vielfältig, oft geht es darum, das Zusammenleben für eine mögliche folgende Eheschließung zu erproben, oder dass eine Heirat aus ideologischen Gründen abgelehnt wird. Auch kann es sein, dass einer der Partner sich noch in einer aufrechten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person befindet (Linder in Gitschthaler/Höllwerth, Ehe- und Partnerschaftsrecht², 2022, LebG – Allgem Rz 3).