3 Pro forma – Anstellung eines Ehepartners & Unterhalt
Absolutes/relatives Scheindienstverhältnis und dessen Rechtsfolgen
Ein Scheindienstverhältnis mit einem Ehepartner oder eingetragenen Partner liegt vor, wenn eine Anstellung nur zum Schein vereinbart wird, ohne dass tatsächlich eine entsprechende Arbeitsleistung erbracht wird oder werden soll (SVSlg 50.595: VwGH 18.12.2003, 2000/08/0199). Typischerweise werden solche Konstruktionen gewählt, um steuerliche Vorteile zu erlangen, Unterhaltszahlungen zu kaschieren oder sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu begründen (Rudolf Müller in Mosler/Müller/Pfeil, Der SV-Komm § 539a ASVG Rz 40 [Stand 01.07.2020, rdb.at]).