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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe

Kinderbetreuungsgeld Amspruchsvoraussetzungen

Gem § 2 Abs 1 Z 1 KBGG gilt: „Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind) bzw eine Krisenpflegeperson für ein Krisenpflegekind, sofern für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376, besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird oder für dieses Kind nur deswegen kein Anspruch besteht, weil Anspruch auf eine gleichartige Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besteht und diese tatsächlich bezogen wird, und der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt [...]“.

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