© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1244844

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Unentgeltlichkeit versus Entgeltlichkeit

Unentgeltlichkeit liegt vor bei Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung unter Lebenden oder auf den Todesfall. Eine Schenkung ist grundsätzlich nur zwischen nahen Angehörigen anzunehmen, denn fremde Dritte pflegen einander grundsätzlich nichts zu schenken. Ertragsteuerlich wird auch bei gemischten Schenkungen Unentgeltlichkeit angenommen, wenn der Schenkungscharakter des Geschäfts überwiegt. Erreicht die Gegenleistung 75 % nicht, so liegt Unentgeltlichkeit, somit eine Schenkung, vor.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Scheidungsfolgenrecht in unserem Shop! Zum Shop