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Dokument-ID: 1244851
1.1 Unterhaltsansprüche von Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall
Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist in § 231 ABGB geregelt. Demnach haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen (§ 231 Abs 1 ABGB). Diese Unterhaltsverpflichtung besteht auch im Scheidungs-/Trennungsfall weiter.