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Neu Dokument-ID: 1244788

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Ehescheidung gem § 50 EheG

Maßgebliche Scheidungsgründe

Gem § 50 EheG kann ein Ehegatte die Scheidung begehren, wenn die Ehe infolge eines Verhaltens des anderen Ehegatten, das nicht als Eheverfehlung betrachtet werden kann, weil es auf einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung beruht, so tief zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

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