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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Rechtsfolgen nach Beendigung der Lebensgemeinschaft

Nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft kann sich die Frage stellen, ob und wie allenfalls wechselseitige vermögenswerte Leistungen abzuwickeln sind. Nach der geltenden Rechtslage gibt es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft keinen spezifischen Mechanismus zur Vermögensaufteilung nach deren Auflösung, der dem Verfahren nach §§ 81ff EheG vergleichbar wäre; eine (analoge) Anwendung dieser Regeln auf die Vermögensauseinandersetzung zwischen Lebensgefährten (bspw hinsichtlich der Räumung der während aufrechter Lebensgemeinschaft von den Lebensgefährten gemeinsam bewohnten Wohnung) ist nach hA ausgeschlossen (9 Ob 96/98b ua).

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