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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Witwenpension/Pension für hinterbliebene eingetragene Partner

Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt. Sämtliche in diesem Kapitel genannten Bestimmungen der Witwen-/Witwerpension sind daher auch auf eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.

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