10.2.1 Vereinbarung über die Kennzeichnung der Quelle von Adressmaterial
Hinweis:
Die Information des Betroffenen über die Herkunft der Daten, die für die Werbeaussendung verwendet wurden, hat gem § 151 Abs 7 GewO 1994 derart zu erfolgen, dass auf dem ausgesendeten Werbematerial eine Kennzeichnung aufgebracht wird, aus der der/die Verantwortliche(n) für die Ursprungsdatei(en) hervorgeht/hervorgehen. Dies kann in Form der namentlichen Nennung der betreffenden Adressverlags- und Direktmarketingunternehmen geschehen oder in Form einer sonstigen, insbesondere numerischen Kennzeichnung, die beim DMVÖ vom Verantwortlichen einer Ursprungsdatei hinterlegt wurde. Der DMVÖ hat hinsichtlich dieser hinterlegten Kennzeichen die Aufgabe der Auskunftserteilung auf Anfrage übernommen.
Die Kennzeichnung hat daher zu lauten:
„Verantwortlicher der Ursprungsdatei: Adressverlag Max Mustermann, Stephansplatz 1, 1100 Wien“