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Neu Dokument-ID: 980004

Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Beschwerde

Recht auf Beschwerde an die Datenschutzbehörde

Art 77 DSGVO sieht vor, dass jede betroffene Person, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde hat. Die Aufsichtsbehörden haben ihre Zuständigkeit in völliger Unabhängigkeit selbst wahrzunehmen, etwaig anderslautende Entscheidungen anderer Aufsichtsbehörden können keinen Einfluss haben.

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