3.7.1 Wann ist man zur Data Breach Notification verpflichtet?
Bereits vor Inkrafttreten der DSGVO bestand die Pflicht Datenschutzverletzungen (sog Data Breaches), welche dem Verantwortlichen unterlaufen sind, an die zuständige Behörde zu melden. Diese Verpflichtung galt allerdings nur für Unternehmen in der so genannten IKT-Branche, sprich für Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten. Durch die DSGVO hat sich die Rechtslage bezüglich der Meldepflicht verschärft: Die DNB-Pflicht kann überspitzt formuliert jeden treffen, insofern es sich um einen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO handelt.