Neu
Dokument-ID: 979996
4.1 Reaktionsplan zur Bewältigung von Datensicherheitsverletzungen
Pflichten des Verantwortlichen nach Bekanntwerden einer Datensicherheitsverletzung
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann – wenn nicht rechtzeitig und angemessen darauf reagiert wird – zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für eine natürliche Person führen.