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Dokument-ID: 1004243
3.2.1 Präsentation: Vorgehen bei einer Datenschutzanfrage
Im Falle einer Datenschutzanfrage ist grundsätzlich unverzüglich, unbedingt jedoch innerhalb eines Monats ab Einlangen der Anfrage (inklusive der Feststellung der Authentizität), zu antworten.