2.6.1 Datenschutz-Folgenabschätzung
Die bisher geltende generelle Meldepflicht von Datenverarbeitungen beim Datenverarbeitungsregister ist bzw war mit einem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden und hat nicht in allen Fällen zu einem besseren Schutz personenbezogener Daten geführt. Daher wird sie abgeschafft und an ihre Stelle tritt die Verpflichtung zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Privacy Impact Assessment/PIA) für jene Datenverarbeitungen, die wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen.