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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Motive für das Nutzen von genehmigtem Kapital

Eine Kapitalerhöhung in der GmbH ist auch nach der derzeitigen Rechtslage sehr flexibel möglich. Das Institut des genehmigten Kapitals dient dem Nutzen von Startups, etwa für den sukzessiven Beitritt von Investorinnen, Kapitalerhöhungen in Tranchen sowie Beteiligungsprogrammen für Mitarbeiterinnen. Die entsprechende Regelung im FlexKapGG (§ 21) orientiert sich dabei an der Regelung des Aktienrechts, sie sieht aber auch eigenständige und auf die FlexKapG abgestimmte Regelungen vor.

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