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Dokument-ID: 1150020
6.1 Keine Ausfallshaftung
Für Geschäftsanteilsinhaber besteht in den Fällen des
- § 70 GmbHG (Einforderung unbezahlter Stammeinlage) und
- § 83 Abs 2 GmbHG (Einlagenrückgewähr)