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Dokument-ID: 1250018
7.6.1.1 Gewalt in der Berufsausbildung
Gewalt am Arbeitsplatz umfasst einer Definition der International Labour Organization und der Europäischen Union zufolge „jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt oder verwundet wird“.