Neu
Dokument-ID: 1243261
3.10.2.1 Automatische Beendigung
In folgenden Fällen endet das Lehrverhältnis auf gesetzlicher Grundlage vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit. Somit bedarf es auch keiner Willenserklärung des Lehrberechtigten oder des Lehrlings (OGH 18.11.1986, Arb 10.567), wenn