1.4 Aktive Finanzinstrumente
Definition
Unter einem aktiven Finanzinstrument wird ein Vertrag verstanden, der bei der Gebietskörperschaft zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem Dritten zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Diese, den Erläuterungen entnommene, Definition eines Finanzinstruments ist beinahe wortgleich aus dem Internationalen Rechnungslegungsstandard IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung (siehe IAS 32.11) übernommen. Von der Definition des Finanzinstruments nimmt die VRV 2015 folgende Posten aus: