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Dokument-ID: 920828
4.9 Wesentliche Änderungen im Steuerreformgesetz 2015/2016
Das StRefG 2015/16 sah auch einige Änderungen im Finanzstrafrecht vor. Einerseits sind Finanzvergehen künftig nur mehr bei grober Fahrlässigkeit strafbar; andererseits werden die Ermittlungsmaßnahmen der Finanzstrafbehörden im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren erweitert.