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Dokument-ID: 1044972
3.5 Steuersätze
Die Steuer wird aus der Bemessungsgrundlage ermittelt, indem diese mit einem Steuersatz belastet wird. Der Normalsteuersatz beträgt 20 % unabhängig davon, ob sich die zugrunde liegende Bemessungsgrundlage aus Lieferungen, sonstigen Leistungen, Einfuhr oder aus Eigenverbrauch ermittelt. Weites kennt das UStG ermäßigte Steuersätze iHv 10 %, 13 %, und 19 %. Diese gehen dem allgemeinen Steuersatz vor.