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Dokument-ID: 1056175
3.2.5 Maßnahmen im Zuge der Vermögensrechnung
Im Zuge der Erstellung der Vermögensrechnung ist bei der Erfassung von Forderungen darauf zu achten, dass die aus der Kameralistik bekannten schließlichen Reste durch die VRV 2015 gänzlich entfallen sind. Bei der Bewertung der Forderungen sind die in Abbildung 1 gezeigten Schritte zu befolgen.