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Neu Dokument-ID: 1020150

Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Veranschlagung von Vorräten

Auch Vorräte stellen eine Art Rechnungsabgrenzung dar. Es handelt sich um kurzfristig (dh binnen einem Jahr) zum Verbrauch bestimmte Gegenstände, Güter und Waren, die vor dem Rechnungsabschlussstichtag erworben wurden, jedoch erst danach zum Einsatz gebracht werden. Vorräte und selbsterstellte Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfassen, wenn deren Wert pro Vorratsposition EUR 5.000,– übersteigt (vgl § 22 Abs 1 erster Satz VRV 2015). Zum Rechnungsabschlussstichtag sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus den beiden folgenden Werten zu bewerten:

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