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Dokument-ID: 920824
4.7 Täter im Finanzstrafverfahren
Im gegenständlichen Fall von Gemeinden als „Steuerpflichtige“ oder „Steuerschuldnerin“ kommen – natürlich in Abhängigkeit von der Situation des Einzelfalls – die für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlichen Personen als mögliche Täter in Betracht. In diesen Kreis wären insbesondere