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Dokument-ID: 904530
1.4.1 Bewertung aktiver Finanzinstrumente
Bewertung von bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumenten
Erstbewertung
Die Erstbewertung der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumente erfolgt zu den Anschaffungskosten, zu welchen auch ein etwaiges Agio oder Disagio zählt. Da die Bestimmungen der VRV 2015 keine weiteren Einschränkungen vorsehen, sind auch Anschaffungsnebenkosten, wie etwa Bankgebühren oder Ähnliches, als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren.