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Dokument-ID: 1020160
2.9 Veranschlagung von Beteiligungen
Unter einer Beteiligung ist der Anteil der Gebietskörperschaft an einem Unternehmen oder an einer von der Gebietskörperschaft verwalteten Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Stiftungen und Fonds) zu verstehen. Anteile der Gebietskörperschaft an einem Unternehmen sind beim Erwerb mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten (vgl § 23 Abs 1).