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Dokument-ID: 1076236
1.5 Bewertung von Beteiligungen in der Eröffnungsbilanz
Unter einer Beteiligung ist der Anteil der Gemeinde an einem Unternehmen oder eine von der Gemeinde verwaltete Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Stiftungen und Fonds) zu verstehen. Beteiligungen werden in unterschiedliche Arten klassifiziert, wobei dies nur eine Auswirkung auf den Ausweis, hingegen gar keine Auswirkung auf die Bewertung hat.