2.10 Veranschlagung von Rechnungsabgrenzungen
Mit der Einführung der VRV 2015 ist neben der bisher bereits bekannten Darstellung aller Ein- und Auszahlungen in Form des Finanzierungshaushaltes auch eine periodengerechte Darstellung aller Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt vorzunehmen. Als Ertrag wird ein Wertzuwachs im Vermögen bezeichnet. Hierbei ist es nicht wesentlich, wann dieser Ertrag zu einer Zahlung führt. Als Wertzuwachs im Vermögen gilt jeder Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen – nicht zu verwechseln mit dem Zufluss von Zahlungsmitteln. Als Aufwand gilt demnach jede Wertverminderung im Vermögen, der auch kein direkter Zahlungsfluss zugrunde liegen muss.