Neu
Dokument-ID: 1177960
5.4 Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne und -gehälter, die jeweils in einem Kalendermonat an Dienstnehmer iSd KommStG einer in einer österreichischen Gemeinde gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gezahlt werden (Zuflussprinzip), gleichgültig, ob die Entgelte beim Empfänger der Lohn- oder Einkommensteuer unterliegen (Ausnahme: bestimmte KommSt-Befreiungen).