2.1 Veranschlagung von Erträgen und Einzahlungen
Veranschlagung von Erträgen und Einzahlungen
Während nach dem bisherigen System der VRV 1997 nur die für das nächste Jahr geplanten Einnahmen der Gemeinde veranschlagt werden mussten, ist zukünftig auch die Veranschlagung der Erträge vorzunehmen, daher der Wertzuwächse, die dem Jahr der Veranschlagung zuzurechnen sind. Die Veränderung beinhaltet auch neue Begriffsdefinitionen. Bisher wurden die Einnahmen des folgenden Jahres im Voranschlag budgetiert. Die VRV 2015 verwendet die Begriffe Erträge und Einzahlungen. Erträge stellen Wertzuwächse innerhalb einer Periode dar, Einzahlungen sind die tatsächlichen Geldzuflüsse aufgrund dieser Wertzuwächse.