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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Rechtsquelle, Herkunft und Zweck

Bisher wurden Steuerarten genannt, wo eine Gemeinde Steuerschuldnerin ist. Bei der im Folgenden zu erörternden Kommunalsteuer ist die Gemeinde Steuergläubigerin und einhebende Instanz.

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